Luke
02.03.2010, 22:56
Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung in der derzeitigen Form gegen die Verfassung verstößt. Bereits aufbewahrte Daten müssen gelöscht werden. Das Bundesverfassungsgericht hält eine anlasslose Protokollierung elektronischer Nutzerspuren zwar nicht schlechthin mit dem Grundgesetz für unvereinbar, setzt aber enge Auflagen für die Umsetzung fest.
(Quelle: Heise.de)
(Quelle: Heise.de)